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Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) der Firma DidayDesign
§
1 Geltung der Bedingungen
(1) Die Lieferung , Leistung
und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grund
dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme
der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen
des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
wird hiermit widersprochen.
(2) Abweichungen von diesen
Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Firma DidayDesign sie
schriftlich bestätigt.
§
2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Angebote von Firma
DidayDesign sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für
die Angaben in Prospekten, Anzeigen usw. Annahmeerklärungen und
sämtliche Bestellungen bedürfen der zur Rechtswirksamkeit
der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung die Firma
DidayDesign. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen
oder Nebenabreden.
(2) Der Käufer ist
drei Wochen an seinen Auftrag (Angebot) gebunden.
(3) Zeichnungen, Abbildungen,
Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich
wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
§ 3 Preise
(1) Soweit nicht anders
angegeben, hält sich Firma DidayDesign an die in ihren Angeboten
enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum. Maßgebend sind die
in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise.
Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
(2) Die Preise verstehen
sich, falls nicht anders vereinbart, oder gesetzlich vorgeschrieben
ab Werk Berlin zuzüglich Porto, Verpackung usw..
§
4 Liefer- und Leistungszeit
(1) Liefertermine oder
–fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, bedürfen der Schriftform.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen
auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem
Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrungen,
behördliche Anordnungen, Stromausfall, nicht Erreichbarkeit der
Server usw., auch wenn Sie bei Lieferanten der Firma DidayDesign oder
deren Unterlieferanten eintreten -, hat die Firma DidayDesign auch bei
verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie
berechtigt die Firma DidayDesign, die Lieferung bzw. Leistung um die
Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben
oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom
Vertrag zurückzutreten.
(3) Wenn die Behinderung
länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten
Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit
oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann
der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
Auf die genannten Umstände kann sich die Firma DidayDesign nur
berufen, wenn sie den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
(4) Bei Vorliegen von
durch die Firma DidayDesign zu vertretenden Lieferverzögerungen
wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist
auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim
der Firma DidayDesign beginnt.
(5) Sofern die Firma DidayDesign
die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten
hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine
Verzugsentschädigung in Höhe von ½% für jede vollendete
Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes
der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistungen. Darüber hinausgehende
Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf
zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.
(6) Die Firma DidayDesign
ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§
5 Verzug und Erfüllungsverweigerung des Käufers
Gerät der Käufer mit der Vertragserfüllung in Verzug
oder verweigert er die Annahme, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer
Nachfrist von zwei Wochen die weitere Vertragserfüllung abzulehnen
und 15% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadensersatz zu verlangen.
Die Geltentmachung darüber hinausgehender Ansprüche bleibt
vorbehalten. Der Nachweis des Käufers eines abweichenden geringen
Schadens bleibt unberührt.
§
6 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an
die den Transport ausführende Person übergeben worden ist
oder zwecks Versendung das Lager der Firma DidayDesign verlassen hat.
Falls der Versand ohne Verschulden der Firma DidayDesign unmöglich
wird, geht die Gefahr mit der Meldung des Versandbereitschaft an den
Käufer über.
§
7 Gewährleistung
(1) Ist der neu hergestellte
Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften
oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist von 14 Tagen durch
Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert die Firma
DidayDesign nach ihrer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche
des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfach Nachbesserungen
sind zulässig.
(2) Die Gewährleistungsfrist
entspricht den gesetzlichen Vorgaben.
(3) Schlägt die Nachbesserung
oder die Ersatzleistung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung
des Vertrages verlangen.
(4) Die Firma DidayDesign
steht dem Käufer nach besten Wissen zur Erteilung von Auskunft
und Rat über die Verwendung seiner Erzeugnisses zur Verfügung.
Er haftet hierfür jedoch nur nach Maßgabe des §10, wenn
hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.
(5) Es wird keine Gewähr
übernommen für die Eignung der Ware der Firma DidayDesign
zu einem bestimmten Verwendungszweck, wenn die konkrete Verwendungsmöglichkeit
sich nicht aus der Ware beigefügten schriftlichen Anleitung ergibt
oder die Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck nicht ausdrücklich
von der Firma DidayDesign schriftlich bejaht wurde. Der Käufer
ist in jedem Falle selbst verpflichtet, die Eignung der Ware für
den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck vorab im einzelnen zu überprüfen.
(6) Es wird keine Gewähr
geleistet für Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, unsachgemäß
vorgenommener Änderung und Instandsetzungsarbeiten seitens des
Käufers oder ohne Zustimmung der Firma DidayDesign eingesetzter
Dritter oder übermäßige Beanspruchung sofern diese nicht
auf Verschulden des Verkäufers zurückzuführen sind, entstehen.
(7) Kunden, die den Kauf
im Rahmen ihres Handelsgewerbes tätigen sind verpflichtet, der
Firma DidayDesign Mängel unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb einer Woche nach Eingang der Lieferung schriftlich
mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung
innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Firma
DidayDesign unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
(8) Im Falle einer Mitteilung
des Käufers (iSv Abs. 6), dass die Produkte nicht der Gewährleistung
entsprechen, verlangt die Firma DidayDesign, bei Richigstellung Gebühren.
(9) Andere Personen müssen
offensichtliche Mängel der Firma DidayDesign unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitteilen.
Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem
sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung
durch die Firma DidayDesign bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen
die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche
gegenüber der Firma DidayDesign aus. Bei unberechtigter Inanspruchnahme
wird der Käufer mit den Kosten für den Hin- und Rückweg
und sonstige dadurch bedingte Kosten belastet.
(10) Bei Rücksendung
unter 40 Euro hat der Käufer stehts die anfallenden Versandkosten
zu tragen. Nicht freigemachte Rücksendungen werden nicht angenommen.
(11) Vom Fernabgabe Gesetz
ausgeschlossen sind:
Kundenspezifische Anfertigungen
(12) Eine Haftung für
normale Abnutzung ist ausgeschlossen
(13) Gewährleistungsansprüche
gegenüber der Firma DidayDesign stehen nur dem unmittelbaren Käufer
zu und sind nicht abtretbar.
(14) Die vorstehenden
Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für
die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche
jeglicher Art aus.
(15) Die Firma DidayDesign
haftet nicht für die Inhalte der erstellten Onlineprodukte und
der vom Käufer bereitgestellten Texte und Bilder zur Gestaltung
derin Auftrag gegebenen Onlineprodukte.
(16)
Alle Änderungen an den von der Firma DidayDesign erstellten OLnlineprodukte
nach Ablauf der kostenfreien Betreuungszeit ist kostenpflichtig. Dies
betrifft jegliche Änderung an dem Onlineprodukt. Die Preise sind
der aktuellen Preisliste zu entnehmen.
(17) Die Firma DidayDesign
haftet nicht für fehlerhaftes vom Käufer bereitgestelltes
Material, wie Bilder und Texte.
§
8 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung
aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokorrent), die der Firma DidayDesign aus jedem Rechtsgrund gegen
den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden der Firma DidayDesign
die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner
Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr
als 20% übersteigt.
(2) Die Ware bleibt Eigentum
der Firma DidayDesign. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für
die Firma DidayDesign als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für
sie. Erlischt das (Mit-)Eigentum der Firma DidayDesign durch Verbindung,
so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers
an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert)
auf die Firma DidayDesign übergeht. Der Käufer verwahrt das
(Mit-)Eigentum der Firma DidayDesign unentgeltlich. Ware, an der der
Firma DidayDesign (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware
bezeichnet.
(3) Der Käufer ist
berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug
ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung,
unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehende Forderung
(einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent)
tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang
an die Firma DidayDesign ab. Die Firma DidayDesign ermächtigt ihn
widerruflich, die an die Firma DidayDesign abgetretenen Forderungen
für dessen Rechnung und im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung
kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(4) Bei Zugriffen Dritter
auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Firma
DidayDesign hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
(5) Bei vertragswidrigem
Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug –
ist die Firma DidayDesign berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen
oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers
gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung
der Vorbehaltsware durch die Firma DidayDesign liegt – soweit
nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt
vom Vertrag.
§
9 Zahlungen
(1) Soweit nicht anders
vereinbart, sind die Rechnungen der Firma DidayDesign 14 Tage nach Rechnungserhalt
ohne Abzug zahlbar. Firma DidayDesign ist berechtigt, trotz anders lautender
Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere
Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der
erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden,
so ist die Firma DidayDesign berechtigt, die Zahlung zunächst auf
die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf de Hauptleistung anzurechnen.
(2) Eine Zahlung gilt
erst dann als erfolgt, wenn die Firma DidayDesign über den Betrag
verfügen kann. Nur wenn in diesem Sinne die Zahlung innerhalb der
Skontofrist der Firma DidayDesign erfolgt, ist der Käufer zum Skontoabzug
– sofern schriftlich zugesagt – berechtigt.
(3) Schecks und Verrechnungsschecks
sind als Zahlungsmittel unzulässig.
(4) Gerät der Käufer
in Zahlungsverzug, so ist die Firma DidayDesign berechtigt, von dem
betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken
berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich
der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Sie sind dann niedriger
anzusetzen, wenn der Käufer eine geringe Belastung nachweist. Dem
Käufer wird die erste Mahnung kostenfrei zugesandt. Für jede
weitere Mahnung ist er verpflichtet 5,00
Euro zu zahlen.
(5) Wenn der Firma DidayDesign
Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers
in Frage stellen, insbesondere wenn er seine Zahlungen einstellt, oder
wenn der Firma DidayDesign andere Umstände bekannt werden, die
die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist
die Firma DidayDesign berechtigt, die gesamte Restschuld fällig
zu stellen. Die Firma DidayDesign ist in diesem Falle außerdem
berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
(6) Der Käufer ist
zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen
oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn
die Geltungsansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder
unstreitig sind.
(7) Nach Abschluss des
Vertrages zahlt der Kunde (Käufer) 25% des gesamten Betrages als
Vorkasse (Anzahlung). Nach Abschluss der Arbeiten erfolgen dann die
restlichen 75% (restl. Betrag).
§
10 Haftungsbeschränkungen
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen
Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung von Nebenverpflichtungen,
aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung
sind sowohl gegen die Firma DidayDesign als auch gegen dessen Erfüllungs-
bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt nicht für
Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den
Käufer gegen Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
§ 11 Anwendbares Recht,
Gerichtsstand, Erfüllungsort, Teilnichtigkeit
(1) Für diese Geschäftsbedingungen
und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma DidayDesign und
Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Soweit der Käufer
Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen
des öffentlichen Rechts oder öffentliches-rechtliches Sondervermögen
ist, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich
aus dem Vertragsverhältnis oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Berlin –
Buch.
(3) Sollte eine Bestimmung
in diesem Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit
aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Firma DidayDesign kann Ihre AGB,s
jeder Zeit ändert bzw neu schreiben. Wir werden dann jeden Kunden
neu Informieren.
Unsere AGB,s sind © geschützt.
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