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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma DidayDesign

 

§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Die Lieferung , Leistung und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Firma DidayDesign sie schriftlich bestätigt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Angebote von Firma DidayDesign sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für die Angaben in Prospekten, Anzeigen usw. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen der zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung die Firma DidayDesign. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
(2) Der Käufer ist drei Wochen an seinen Auftrag (Angebot) gebunden.
(3) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

§ 3 Preise
(1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich Firma DidayDesign an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
(2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, oder gesetzlich vorgeschrieben ab Werk Berlin zuzüglich Porto, Verpackung usw..

§ 4 Liefer- und Leistungszeit
(1) Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, Stromausfall, nicht Erreichbarkeit der Server usw., auch wenn Sie bei Lieferanten der Firma DidayDesign oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat die Firma DidayDesign auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigt die Firma DidayDesign, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die Firma DidayDesign nur berufen, wenn sie den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
(4) Bei Vorliegen von durch die Firma DidayDesign zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim der Firma DidayDesign beginnt.
(5) Sofern die Firma DidayDesign die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.
(6) Die Firma DidayDesign ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

§ 5 Verzug und Erfüllungsverweigerung des Käufers
Gerät der Käufer mit der Vertragserfüllung in Verzug oder verweigert er die Annahme, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer Nachfrist von zwei Wochen die weitere Vertragserfüllung abzulehnen und 15% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadensersatz zu verlangen. Die Geltentmachung darüber hinausgehender Ansprüche bleibt vorbehalten. Der Nachweis des Käufers eines abweichenden geringen Schadens bleibt unberührt.

§ 6 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma DidayDesign verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Firma DidayDesign unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung des Versandbereitschaft an den Käufer über.

§ 7 Gewährleistung
(1) Ist der neu hergestellte Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist von 14 Tagen durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert die Firma DidayDesign nach ihrer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfach Nachbesserungen sind zulässig.
(2) Die Gewährleistungsfrist entspricht den gesetzlichen Vorgaben.
(3) Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzleistung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
(4) Die Firma DidayDesign steht dem Käufer nach besten Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung seiner Erzeugnisses zur Verfügung. Er haftet hierfür jedoch nur nach Maßgabe des §10, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.
(5) Es wird keine Gewähr übernommen für die Eignung der Ware der Firma DidayDesign zu einem bestimmten Verwendungszweck, wenn die konkrete Verwendungsmöglichkeit sich nicht aus der Ware beigefügten schriftlichen Anleitung ergibt oder die Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck nicht ausdrücklich von der Firma DidayDesign schriftlich bejaht wurde. Der Käufer ist in jedem Falle selbst verpflichtet, die Eignung der Ware für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck vorab im einzelnen zu überprüfen.
(6) Es wird keine Gewähr geleistet für Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, unsachgemäß vorgenommener Änderung und Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder ohne Zustimmung der Firma DidayDesign eingesetzter Dritter oder übermäßige Beanspruchung sofern diese nicht auf Verschulden des Verkäufers zurückzuführen sind, entstehen.
(7) Kunden, die den Kauf im Rahmen ihres Handelsgewerbes tätigen sind verpflichtet, der Firma DidayDesign Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Firma DidayDesign unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
(8) Im Falle einer Mitteilung des Käufers (iSv Abs. 6), dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt die Firma DidayDesign, bei Richigstellung Gebühren.
(9) Andere Personen müssen offensichtliche Mängel der Firma DidayDesign unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitteilen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch die Firma DidayDesign bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber der Firma DidayDesign aus. Bei unberechtigter Inanspruchnahme wird der Käufer mit den Kosten für den Hin- und Rückweg und sonstige dadurch bedingte Kosten belastet.
(10) Bei Rücksendung unter 40 Euro hat der Käufer stehts die anfallenden Versandkosten zu tragen. Nicht freigemachte Rücksendungen werden nicht angenommen.
(11) Vom Fernabgabe Gesetz ausgeschlossen sind:
Kundenspezifische Anfertigungen
(12) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen
(13) Gewährleistungsansprüche gegenüber der Firma DidayDesign stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
(14) Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
(15) Die Firma DidayDesign haftet nicht für die Inhalte der erstellten Onlineprodukte und der vom Käufer bereitgestellten Texte und Bilder zur Gestaltung derin Auftrag gegebenen Onlineprodukte.

(16) Alle Änderungen an den von der Firma DidayDesign erstellten OLnlineprodukte nach Ablauf der kostenfreien Betreuungszeit ist kostenpflichtig. Dies betrifft jegliche Änderung an dem Onlineprodukt. Die Preise sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen.
(17) Die Firma DidayDesign haftet nicht für fehlerhaftes vom Käufer bereitgestelltes Material, wie Bilder und Texte.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der Firma DidayDesign aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden der Firma DidayDesign die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
(2) Die Ware bleibt Eigentum der Firma DidayDesign. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die Firma DidayDesign als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-)Eigentum der Firma DidayDesign durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die Firma DidayDesign übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum der Firma DidayDesign unentgeltlich. Ware, an der der Firma DidayDesign (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehende Forderung (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Firma DidayDesign ab. Die Firma DidayDesign ermächtigt ihn widerruflich, die an die Firma DidayDesign abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung und im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Firma DidayDesign hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist die Firma DidayDesign berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Firma DidayDesign liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 9 Zahlungen
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Firma DidayDesign 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Firma DidayDesign ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma DidayDesign berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf de Hauptleistung anzurechnen.
(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma DidayDesign über den Betrag verfügen kann. Nur wenn in diesem Sinne die Zahlung innerhalb der Skontofrist der Firma DidayDesign erfolgt, ist der Käufer zum Skontoabzug – sofern schriftlich zugesagt – berechtigt.
(3) Schecks und Verrechnungsschecks sind als Zahlungsmittel unzulässig.
(4) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so ist die Firma DidayDesign berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringe Belastung nachweist. Dem Käufer wird die erste Mahnung kostenfrei zugesandt. Für jede weitere Mahnung ist er verpflichtet 5,00 Euro zu zahlen.
(5) Wenn der Firma DidayDesign Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere wenn er seine Zahlungen einstellt, oder wenn der Firma DidayDesign andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist die Firma DidayDesign berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Die Firma DidayDesign ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
(6) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Geltungsansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
(7) Nach Abschluss des Vertrages zahlt der Kunde (Käufer) 25% des gesamten Betrages als Vorkasse (Anzahlung). Nach Abschluss der Arbeiten erfolgen dann die restlichen 75% (restl. Betrag).

§ 10 Haftungsbeschränkungen
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung von Nebenverpflichtungen, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Firma DidayDesign als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Teilnichtigkeit
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma DidayDesign und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliches-rechtliches Sondervermögen ist, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Berlin – Buch.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesem Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Firma DidayDesign kann Ihre AGB,s jeder Zeit ändert bzw neu schreiben. Wir werden dann jeden Kunden neu Informieren.
Unsere AGB,s sind © geschützt.

 

 
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